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BGH:

Betriebskosten-Vorauszahlung nur bei inhaltlich korrekter Abrechnung erhöhbar


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Mietern bei der Erhöhung von Betriebskosten-Vorauszahlungen gestärkt. Nach der aktuellen Entscheidung dürfen Vermieter die Vorauszahlung nur erhöhen, wenn die bisherige Abrechnung inhaltlich korrekt war. Eine formell ordnungsgemäße Abrechnung
reicht nicht mehr aus.

Bislang hatte es für eine Erhöhung genügt, wenn die Betriebskosten-Abrechnung formell ordnungsgemäß war. Mit der am heutigen Dienstag (15. Mai) verkündeten Entscheidung änderte der Bundesgerichtshof nun seine bisherige Rechtsprechung zugunsten der Mieter (Az. VIII ZR 245/11 u.a.).

"Der Vermieter handelt pflichtwidrig, wenn er eine falsche Abrechnung erstellt", sagte der Vorsitzende Richter zur Begründung. Die frühere Rechtsprechung, nach der eine formell ordnungsgemäße Abrechnung ausreichte, könnte "im Extremfall dazu führen, dass der Vermieter kündigen kann, weil er eine falsche Abrechnung erstellt hat". Der BGH hat dabei gleich in zwei Verfahren entschieden.

[...]

(16.05.12)

Lesen Sie den vollständigen Artikel auf www.haufe.de

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