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Hintergrund
Die klagende Vermieterin verlangt vom beklagten Mieter die Nachzahlung von Betriebs- und Heizkosten sowie erhöhte monatliche Vorauszahlungen für die Zukunft.
In der betreffenden Abrechnung hat die Vermieterin nicht die tatsächlichen Vorauszahlungen des Mieters (sog. Ist-Vorschüsse) abgezogen, sondern die im Mietvertrag vereinbarten (sog. Soll-Vorschüsse). Ist-Vorschüsse und Soll-Vorschüsse waren im vorliegenden Fall identisch.
Der Mieter verweigert die Nachzahlung. Er ist der Meinung, die Abrechnung sei formell unwirksam, da die Vermieterin die Ist-Vorauszahlungen hätte abziehen müssen.
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