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Mietrecht
Fogging in Mietwohnung
Beweist der Vermieter, daß die Mietwohnung frei von BAumängeln zur Verfügung gestellt ist und treten Smogerscheinungen erst nach baulichen Veränderungen des Mieters auf, die zumindest als Risikofaktoren für den Foggingeffekt eingestuft werden können, so steht dem Mieter kein Mietminderungsrecht zur Seite.
Amtsgericht Pinneberg, Urteil vom 19.10.2001, AZ 68 C 346/99, ZMR 2002, S. 359 |