Sondernutzungsrecht für Funkfeststation - berger24.de
berger24.de

Ihr Makler für Hamburg und Umgebung

Direktsuche: Tel.: (040) 430 430-0 Samstag, 19. Mai 2012, 04:21 Uhr

 Home > Urteile > Entscheidung

  zurück  Druckversion 

WEG

Sondernutzungsrecht für Funkfeststation

Die Auslegung der Teilungserklärung kann ergeben, daß eine Funkfeststation' auch von mehreren Mobilfunkanbietern genutzt werden darf, mit denen der Sondernutzungsberechtigte entsprechende Verträge geschlossen hat. Ein entsprechendes Sondernutzungsrecht kann nicht durch einen Mehrheitsbeschluß, sondern nur durch eine Vereinbarung beschränkt werden.

OLG Köln, Beschluß vom 28.02.2002 - AZ 16 Wx 30/02, ZMR 2002, S. 702

(Zuletzt bearbeitet am 08.09.02)

Zur Übersicht

Stichwortsuche: Durchsuchen Sie unsere Datenbank nach Stichworten: 


  Zurück    Seitenanfang   Drucken

Weitere Urteile:

Home    Immobilien    Service    Magazin    Hamburg    Inserieren    Newsletter    Impressum    E-Mail


© 1999-2012. Andreas Berger Immobilien & Vermögensverwaltungen, IVD-Makler
Stresemannstrasse 52 · 22769 Hamburg · Telefon (040) 4304300 · Telefax (040) 432 86 221

Irrtum, Änderung und Zwischenvermittlung vorbehalten.



Werde Fan und erfahre
zuerst von neuen Angeboten!