Geruch nach Heizöl - berger24.de
berger24.de

Ihr Makler für Hamburg und Umgebung

Direktsuche: Tel.: (040) 430 430-0 Samstag, 19. Mai 2012, 04:27 Uhr

 Home > Urteile > Entscheidung

  zurück  Druckversion 

Mietrecht

Geruch nach Heizöl

Störender Heizölgeruch in den Wohn- und Arbeitsräumen des gemieteten Einfamilienhauses können eine Minderung des Mietzinses in Höhe von 15 Prozent begründen. Dieses gilt insbesondere dann, wenn der Ölgeruch teilweise so stark war, dass man ständig und dauerhaft lüften musste. Ein solcher dauerhafter intensiver Ölgeruch ist ein Fehler der Mietsache, der die Gebrauchstauglichkeit des Objektes mindert.

Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 12.10.2001 - Aktenzeichen: 73 C 2442/01.

(Zuletzt bearbeitet am 07.05.03)

Zur Übersicht

Stichwortsuche: Durchsuchen Sie unsere Datenbank nach Stichworten: 


  Zurück    Seitenanfang   Drucken

Weitere Urteile:

Home    Immobilien    Service    Magazin    Hamburg    Inserieren    Newsletter    Impressum    E-Mail


© 1999-2012. Andreas Berger Immobilien & Vermögensverwaltungen, IVD-Makler
Stresemannstrasse 52 · 22769 Hamburg · Telefon (040) 4304300 · Telefax (040) 432 86 221

Irrtum, Änderung und Zwischenvermittlung vorbehalten.



Werde Fan und erfahre
zuerst von neuen Angeboten!