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Mietrecht
Brandschaden, Beweislast und Regressverzicht
1. Der Vermieter muss bei einem Brandschaden ihm zuzurechnende Ursachen ausräumen und beweisen, dass die Schadensursache dem Obhutsbereich des Mieters entstammt, wobei dem Vermieter ein Anscheinsbeweis dienlich sein kann.
2. Bei leicht fahrlässiger Brandverursachung kommt dem Mieter der Re- gressverzicht der Feuerversicherung des Vermieters zugute.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2003 - Ak- tenzeichen: 24 U 137/01 - ZMR 2003, S. 734 |