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Mietrecht
Unpünktliche Mietzahlung
Eine fortdauernde unpünktliche Zahlung der Miete kann den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 543 Abs. 1 BGB berechtigen. An die Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen, da die Voraussetzungen des § 543 Abs. 3 BGB nicht durch Anwendung eines anderen Kündigungstatbestandes unterlaufen werden dürfen.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.12.2002 - Aktenzeichen: 17 U 97/02. Landgericht Hamburg, Urteil vom 28.11.2002 Aktenzeichen: 307 S 180/01 |