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Mietrecht
Verschuldeter Zahlungsverzug bei falscher Kontonummer
Vergisst der Mieter, den Mietzins zu zahlen oder gibt er auf dem Überweisungsauftrag eine andere Kontonummer an als die des Vermieters, so hat er den dadurch entstehenden Zahlungsverzug verschuldet.
Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 14.10.1999, Aktenzeichen 26 C 311/99 in NZM 2000, S. 711. |