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WEG
Dachgarten bei Penthouse-Wohnung
Die Anlegung eines Dachgartens auf der im Sondereigentum stehenden Dachterrasse rund um eine Penthouse-Wohnung stellt in der Regel eine bauliche Veränderung dar, der alle Wohnungseigentümer zustimmen müssen.
OLG Köln, Beschluss vom 09.06.1999, Aktenzeichen: 16 Wx 56/99. |