Verlängerung der Mietzeit - berger24.de
berger24.de

Ihr Makler für Hamburg und Umgebung

Direktsuche: Tel.: (040) 430 430-0 Dienstag, 22. Mai 2012, 02:34 Uhr

 Home > Urteile > Entscheidung

  zurück  Druckversion 

Mietrecht

Verlängerung der Mietzeit

Ist in einem Mietvertrag vereinbart, dass sich das Mietverhältnis um einen bestimmten Zeitraum verlängert, wenn eine der Parteien nicht spätestens 1 Jahr vor Ablauf der Mietzeit der Verlängerung widerspricht, so endet das Mietverhältnis auch dann, wenn nicht ein Widerspruch erfolgt, sondern eine Kündigung zum Auslauf der Erstmietzeit ausgesprochen wird.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2002 - Aktenzeichen: 24 U 139/01.

(Zuletzt bearbeitet am 21.02.03)

Zur Übersicht

Stichwortsuche: Durchsuchen Sie unsere Datenbank nach Stichworten: 


  Zurück    Seitenanfang   Drucken

Weitere Urteile:

Home    Immobilien    Service    Magazin    Hamburg    Inserieren    Newsletter    Impressum    E-Mail


© 1999-2012. Andreas Berger Immobilien & Vermögensverwaltungen, IVD-Makler
Stresemannstrasse 52 · 22769 Hamburg · Telefon (040) 4304300 · Telefax (040) 432 86 221

Irrtum, Änderung und Zwischenvermittlung vorbehalten.



Werde Fan und erfahre
zuerst von neuen Angeboten!