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Mietrecht
Vorteile aus Unwirksamkeit der eigenen Kündigung
1. Eine unwirksame Kündigung kann grundsätzlich nicht in eine Vertragsofferte zum Abschluß eines Mietaufhebungsvertrages umgedeutet werden. 2. Nur im Einzelfall kann die Berufung des Kündigenden auf die Unwirksamkeit der von ihm selbst ausgesprochenen Kündigung treuwidrig sein.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 06.06.2002. Aktenzeichen: 307 S 11/02, ZMR 2002, S. 669. |