Ersatz des Mietausfallschadens - berger24.de
berger24.de

Ihr Makler für Hamburg und Umgebung

Direktsuche: Tel.: (040) 430 430-0 Dienstag, 22. Mai 2012, 02:39 Uhr

 Home > Urteile > Entscheidung

  zurück  Druckversion 

Mietrecht

Ersatz des Mietausfallschadens

Der Anspruch auf Ersatz des Mietausfallschadens bei verspäteter Rückgabe der Räume durch den Mieter setzt die Darlegung des Vermieters voraus, dass ein bestimmter Mietinteresent bereit gewesen wäre, die Räume zu einem früheren Zeitpunkt anzumieten.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2002 - Aktenzeichne: 10 U 150/01.

(Zuletzt bearbeitet am 21.02.03)

Zur Übersicht

Stichwortsuche: Durchsuchen Sie unsere Datenbank nach Stichworten: 


  Zurück    Seitenanfang   Drucken

Weitere Urteile:

Home    Immobilien    Service    Magazin    Hamburg    Inserieren    Newsletter    Impressum    E-Mail


© 1999-2012. Andreas Berger Immobilien & Vermögensverwaltungen, IVD-Makler
Stresemannstrasse 52 · 22769 Hamburg · Telefon (040) 4304300 · Telefax (040) 432 86 221

Irrtum, Änderung und Zwischenvermittlung vorbehalten.



Werde Fan und erfahre
zuerst von neuen Angeboten!