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Mietrecht
Ermächtigung des Mieters durch Wohnungseigentümer
Der Mieter eines Wohnungseigentümers kann grundsätzlich aufgrund von dessen Ermächtigung den Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung im eigenen Namen vor dem Wohnungseigentumsgericht geltend machen. Das Anbringen einer grünen Sichtschutzmatte aus Kunststoff hinter einem Maschendrahtzaun, der zwei Sondernutzungsflächen am Garten voneinander trennt, stellt grundsätzlich eine bauliche Veränderung da, die für den am angrenzenden Gartenbereich Berechtigten mit einer optischen Beeinträchtigung verbunden ist.
Bay. ObLandG, Beschluss vom 20.04.2000 Aktenzeichen 2 Z BR 9/00. |