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Mietrecht
Modernisierungserhöhung durch Erwerber
Der Erwerber, der nach § 571 l BGB in das Mietverhältnis eingetreten ist, kann den Mietzins nach durchgeführter Modernisierung nach § 3 l MHRG erhöhen, auch wenn die Modernisierungsarbeiten vom Veräußerer und ehemaligen Vermieter veranlasst worden sind, mit ihrer Ausführung vor Eigentumswechsel begonnen worden ist und diese vor Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis abgeschlossen worden sind.
Kammergericht, Rechtsentscheid vom 17.07.2000, Aktenzeichen 8 RE - Miet 4110/00 NZM 2000, S. 860. |