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Mietrecht

Katzennetz am Balkon

Gegenüber dem Mieter, der am Balkon der angemieteten Wohnung mit einem Netz versieht, um das Entschwinden seiner wertvollen Rassekatze zu verhindern, steht dem Vermieter ein Unterlassungsanspruch zu.

Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 17.12.1999, Aktenzeichen 93 C 3460/99 - 25 NZM 2000, S. 711.

(Zuletzt bearbeitet am 03.03.04)

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