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Recht_allgemein

Inanspruchnahme der Kaution

Hat der Mieter eine Mietsicherheit geleistet, so kann der Vermieter diese während des laufenden Mietverhältnisses in der Regel nur dann in Anspruch nehmen, wenn es sich um unbestrittene Ansprüche handelt.

Amtsgericht Neuss, Urteil vom 07.12.2001, Aktenzeichen: 34 C 4727/01

(Zuletzt bearbeitet am 21.02.03)

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