Verlust des Schlüssels - berger24.de
berger24.de

Ihr Makler für Hamburg und Umgebung

Direktsuche: Tel.: (040) 430 430-0 Dienstag, 22. Mai 2012, 02:48 Uhr

 Home > Urteile > Entscheidung

  zurück  Druckversion 

Mietrecht

Verlust des Schlüssels

Der Verlust des Wohnungsschlüssels spricht dafür, dass der Mieter seine aus dem Mietverhältnis resultierende Sorgfaltspflicht nicht erfüllt und damit den Verlust des Schlüssels verschuldet hat. Das Gericht hat dem Vermieter einen Schadensersatzanspruch zugesprochen. Nach dieser Entscheidung kann sich der Mieter insbesondere nicht darauf berufen, dass seit dem Bemerken des Fehlens eines Schlüssels eine erhebliche Zeit vergangen sei, ohne dass ein Unbefugter die Wohnung mit Hilfe des verlorenen Schlüssels betreten habe und dass die Schlüssel auch nicht mit einem Namensschild oder Ähnliches gekennzeichnet gewesen seien. Dem Vermieter steht, wie ausgeführt, ein Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung zu, der Vermieter kann in einem solchen Fall auf Kosten des Mieters neue Schlösser und die erforderliche Anzahl von Schlüsseln anfertigen lassen. Mit Zufälligkeiten kann sich der Mieter im Übrigen auch nicht entlasten, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Missbrauch der Schlüssel noch geschehen wird.

Amtsgericht Münster, Urteil vom 17.02.2003 -Aktenzeichen: 48 C 2430/02.

(Zuletzt bearbeitet am 01.06.04)

Zur Übersicht

Stichwortsuche: Durchsuchen Sie unsere Datenbank nach Stichworten: 


  Zurück    Seitenanfang   Drucken

Weitere Urteile:

Home    Immobilien    Service    Magazin    Hamburg    Inserieren    Newsletter    Impressum    E-Mail


© 1999-2012. Andreas Berger Immobilien & Vermögensverwaltungen, IVD-Makler
Stresemannstrasse 52 · 22769 Hamburg · Telefon (040) 4304300 · Telefax (040) 432 86 221

Irrtum, Änderung und Zwischenvermittlung vorbehalten.



Werde Fan und erfahre
zuerst von neuen Angeboten!