Sondervergütung des Wohnungseigentumsverwalters im Passiv-Prozess - berger24.de
berger24.de

Ihr Makler für Hamburg und Umgebung

Direktsuche: Tel.: (040) 430 430-0 Dienstag, 22. Mai 2012, 02:51 Uhr

 Home > Urteile > Entscheidung

  zurück  Druckversion 

WEG

Sondervergütung des Wohnungseigentumsverwalters im Passiv-Prozess

Führt ein Wohnungseigentumsverwalter im Namen mehrerer Wohnungseigentümer mit deren Ermächtigung einen Passiv-Prozess, so sind für den Fall, dass ihm die Eigentümer eine Sondervergütung analog der Bundesrechtsanwalts-Gebührenordnung durch Beschluss zuerkannt hatten, diese Gebühren im Obsiegenfall in vollem Umfange erstattungsfähig.

Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 03.03.2003 - Aktenzeichen: 2T 70/03 - NJW-RR2003.S. 1169.

(Zuletzt bearbeitet am 01.06.04)

Zur Übersicht

Stichwortsuche: Durchsuchen Sie unsere Datenbank nach Stichworten: 


  Zurück    Seitenanfang   Drucken

Weitere Urteile:

Home    Immobilien    Service    Magazin    Hamburg    Inserieren    Newsletter    Impressum    E-Mail


© 1999-2012. Andreas Berger Immobilien & Vermögensverwaltungen, IVD-Makler
Stresemannstrasse 52 · 22769 Hamburg · Telefon (040) 4304300 · Telefax (040) 432 86 221

Irrtum, Änderung und Zwischenvermittlung vorbehalten.



Werde Fan und erfahre
zuerst von neuen Angeboten!