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Mietrecht
Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung
Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen gesundheitsgefährden-der Beschaffenheit der Mieträume steht grundsätzlich auch dem (hier: gewerblichen) Zwischenmieter im Verhältnis zum Hauptvermieter zu.
BGH, Urteil vom 17.12.2003 - Aktenzeichen: XII ZR 308/00. |