Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung - berger24.de
berger24.de

Ihr Makler für Hamburg und Umgebung

Direktsuche: Tel.: (040) 430 430-0 Dienstag, 22. Mai 2012, 02:54 Uhr

 Home > Urteile > Entscheidung

  zurück  Druckversion 

Mietrecht

Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung

Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen gesundheitsgefährden-der Beschaffenheit der Mieträume steht grundsätzlich auch dem (hier: gewerblichen) Zwischenmieter im Verhältnis zum Hauptvermieter zu.

BGH, Urteil vom 17.12.2003 - Aktenzeichen:
XII ZR 308/00.

(Zuletzt bearbeitet am 09.08.04)

Zur Übersicht

Stichwortsuche: Durchsuchen Sie unsere Datenbank nach Stichworten: 


  Zurück    Seitenanfang   Drucken

Weitere Urteile:

Home    Immobilien    Service    Magazin    Hamburg    Inserieren    Newsletter    Impressum    E-Mail


© 1999-2012. Andreas Berger Immobilien & Vermögensverwaltungen, IVD-Makler
Stresemannstrasse 52 · 22769 Hamburg · Telefon (040) 4304300 · Telefax (040) 432 86 221

Irrtum, Änderung und Zwischenvermittlung vorbehalten.



Werde Fan und erfahre
zuerst von neuen Angeboten!