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Mietrecht

Kündigung zum Abriss und sogen. Verwertungskündigung

Der ersatzlose Abriss eines Gebäudes ist keine wirtschaftliche Verwertung i.S. des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB.
Eine zu diesem Zweck ausgesprochene Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter ist daher in den neuen Bundesländern nicht durch Artikel 232 § 2 Abs. 2 EGBGB ausgeschlossen.

BGH, Urteil vom 24.03.2004 - Aktenzeichen: VIII ZR 188/03 - ZMR 2004, S. 428.

(Zuletzt bearbeitet am 10.11.04)

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