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Mietrecht
Kündigung zum Abriss und sogen. Verwertungskündigung
Der ersatzlose Abriss eines Gebäudes ist keine wirtschaftliche Verwertung i.S. des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Eine zu diesem Zweck ausgesprochene Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter ist daher in den neuen Bundesländern nicht durch Artikel 232 § 2 Abs. 2 EGBGB ausgeschlossen.
BGH, Urteil vom 24.03.2004 - Aktenzeichen: VIII ZR 188/03 - ZMR 2004, S. 428. |