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Mietrecht
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen - Formalien der Ankündigung
Auch das bloße Durchlegen von Steigeleitungen zur Modernisierung einer anderen Wohnung muss wie eine Modernisierungsmaßnahme in der Mietwohnung selbst angekündigt werden. Das Ankündigungsschreiben muss detaillierte Angaben über Art und Umfang der Maßnahmen sowie präzise Angaben zur Bauzeit enthalten.
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 02.03.2004 -Aktenzeichen: 48 C 381/03 - ZMR 2004, S. 825. |