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Schadensersatz wegen fehlender Herausgabe der Verwaltungsunterlagen durch den Ex-Verwalter

Die Eigentümergemeinschaft hat eine Schadensersatzforderung gegen den zum 31. Januar eines Jahres ausgeschiedenen Verwalters in Höhe der Kosten des neuen Verwalter (Abrechnung nach Stundensatz, für 32 Stunden).
Für die Aufarbeitung der Buchhaltung für den Monat Januar dieses Jahres sowie für die Erstellung von Belegen für die Abrechnung des vorangegangenen Jahres, zum Beispiel für die Vergütungsberechnung des alten Verwalters, Berechnungsunterlagen für die Verteilung der Heizkosten und der Hausmeisterkosten, damit die Abrechnung des vorangegangenen Jahres überhaupt ermöglicht werden konnte.

Amtsgericht Hannover, Beschluss vom 15.12.2003 -Aktenzeichen: 70 II 453/03 ZMR 2004, S. 867.

(Zuletzt bearbeitet am 17.03.05)

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