Störender Lärm - berger24.de
berger24.de

Ihr Makler für Hamburg und Umgebung

Direktsuche: Tel.: (040) 430 430-0 Dienstag, 22. Mai 2012, 03:11 Uhr

 Home > Urteile > Entscheidung

  zurück  Druckversion 

Mietrecht

Störender Lärm

Die fristlose Kündigung eines Wohnungsmietvertrages wegen Störung des Hausfriedens durch starke Musik (hier: E-Gitarre mit Verstärker) bedarf grundsätzlich der vorherigen Abmahnung. Eine einmalige pflichtwidrige Störung des Vertrauensverhältnisses macht allein die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht unzumutbar.

Amtsgericht Trier, Urteil vom 21.03.2002, AZ 8 C 49/02, WM 2002, S. 266

(Zuletzt bearbeitet am 07.09.02)

Zur Übersicht

Stichwortsuche: Durchsuchen Sie unsere Datenbank nach Stichworten: 


  Zurück    Seitenanfang   Drucken

Weitere Urteile:

Home    Immobilien    Service    Magazin    Hamburg    Inserieren    Newsletter    Impressum    E-Mail


© 1999-2012. Andreas Berger Immobilien & Vermögensverwaltungen, IVD-Makler
Stresemannstrasse 52 · 22769 Hamburg · Telefon (040) 4304300 · Telefax (040) 432 86 221

Irrtum, Änderung und Zwischenvermittlung vorbehalten.



Werde Fan und erfahre
zuerst von neuen Angeboten!