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Mietrecht

Grillgeruch, Kinderlärm oder Hunde - Jeder zehnte Streit unter Nachbarn endet vor Gericht



München - In Deutschland landet jeder zehnte Streit unter Nachbarn vor dem Kadi. Dabei stehen Lärm- und Geruchsbelästigung auf der Hitliste der Ärgernisse ganz oben. Damit das Zusammenleben der Mieter untereinander reibungslos funktioniert, rät der VdW Bayern (Verband bayerischer Wohnungsunternehmen) im Streitfall zunächst das Gespräch zu suchen, bevor Schlichter eingeschaltet oder die Gerichte angerufen werden. Die häufigsten Streitfälle:


- Grillgeruch: Das Bayerische Oberlandesgericht entschied, Grillen ist fünf Mal pro Jahr erlaubt (Az.: 2 Z BR 6/99). Allerdings urteilt die Rechtsprechung in dieser Frage nicht einheitlich.


- Musik: Musizieren in der Mietwohnung ist zwischen 8 und 12 sowie 14 und 20 Uhr grundsätzlich erlaubt, befindet der Bundesgerichtshof (Az.: V ZB 11/98). Mit einer entscheidenden Einschränkung - der Lautstärke. So muß kein Nachbar das Proben einer Hobby-Rockband dulden.


- Kinder: Für Kinderlärm gilt nach aktueller Rechtsprechung eine erhöhte Toleranzgrenze, sagt das Amtsgericht Hamburg-Altona (Az.: 316 C 510/01). So ist das übliche Geschrei von Säuglingen und Kleinkindern ebenso hinzunehmen wie Spielen, Lachen und Toben in der Wohnung. Die Wohnung ist aber kein Ersatz für einen Fußballplatz.


- Hunde: Ununterbrochenes Hundegebell wertet das Amtsgericht Köln (Az.: 130 C 275/00) als unzumutbare Belästigung. Unter diesen Umständen kann die Haltung eines bestimmten Tieres gerichtlich untersagt werden.


- Hausfrieden: Stört ein Mieter immer wieder den Hausfrieden und verändert trotz Abmahnung sein Verhalten nicht, kann das laut Amtsgericht Barmbek (Az.: 818 C 131/03) bis zur fristlosen Kündigung führen.


Meist regeln Hausordnung und Mietvertrag, was erlaubt ist und was nicht. Ist auf diesem Weg die Auseinandersetzung nicht zu beenden, kommt es häufig zu gerichtlichem Streit. In manchen Bundesländern ist es in bestimmten Fällen notwendig, vorher eine Schlichtungsstelle anzurufen.


DIE WELT, 6. Juli 2005

(Zuletzt bearbeitet am 10.07.05)

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