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WEG

Eigenmächtiger Abschluss eines langfristigen Hausmeistervertrages durch Verwalter

Durch den eigenmächtigen Abschluss eines Hausmeistervertrages mit einer fünfjährigen Laufzeit verstößt der Wohnungseigentumsverwalter gegen seine gesetzlichen Verpflichtungen aus § 27 l WEG.

OLG Köln, Beschluss vom 26.11.2004 - Aktenzeichen: 16 Wx 184/04 - NZM 2005, S. 345.

(Zuletzt bearbeitet am 13.07.05)

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