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Mietrecht

Tierhaltungsverbot

Es bestehen keine rechtlichen Bedenken, in einem Formularmietvertrag das Halten von Hunden und Katzen in der Mietwohnung zu verbieten. Das Landgericht Karlsruhe sah in einem Urteil vom 11.05.2001 (Aktenzeichen: 9 S 186/00) demgemäß keinen Verstoß dieser Regelung gegen § 9 des Gesetzes zur Regelung der Allgemeinen Geschäftbedingungen als gegeben an.

Das Landgericht sah es nicht als erwiesen an, daß der Mieter durch die vertragliche Vereinbarung entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt wird, da durch die mietvertragliche Vereinbarung in jedem Fall gewährleistet bleibt, daß Kleintiere wie z.B. Ziervögel, Fische oder Hamster nach dem Wortlaut der Regelung vom Verbot nicht betroffen sind, insoweit enthält die vertragliche Vereinbarung eine angemessene Einschränkung.

LG Koblenz, 02.08.2001, Aktenzeichen 1 o485/06, ZMR 02, S. 53.

(Zuletzt bearbeitet am 25.02.03)

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