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Mietrecht

Kosten einmaliger Kakerlakenbekämpfung als Nebenkosten

Die Kosten einer einmaligen Schädlingsbekämpfung (Kakerlaken) können als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.

Amtsgericht Offenbach, Urteil vom 20.09.2001, AZ 34 C 132/01, NZM 2002, S. 214

(Zuletzt bearbeitet am 08.09.02)

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