Formularmäßiger einseitiger Kündigungsverzicht wirksam! - berger24.de

Ihr Makler für Hamburg und Umgebung

Direktsuche: Dienstag, 7. September 2010, 18:13 Uhr

 Home > Urteile > Entscheidung

  zurück  Druckversion 

Mietrecht

Formularmäßiger einseitiger Kündigungsverzicht wirksam!

Ein formularvertraglich vereinbarter einseitiger Verzicht des Mieters von Wohnraum auf sein ordentliches Kündigungsrecht ist wirksam, wenn der Kündigungsausschluss zusammen mit einer nach § 557a BGB zulässigen Staffelmiete vereinbart wird und seine Dauer nicht mehr als vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung beträgt. Denn nach dem eindeutigen Wortlaut des § 557a BGB ist ein wechselseitiger, auch den Vermieter bindender Kündigungsverzicht, nicht erforderlich. Für die Berechnung der Kündigungsausschlussfrist ist auf den Zeitpunkt der Vereinbarung abzustellen und nicht auf den (ggf. späteren) Mietbeginn.

BGH, Urteil vom 12.08.2008 – Az.: VIII ZR 270/07

Übermittelt durch
Breiholdt Rechtsanwälte
Steven Shaw, Fachanwalt für Miet-/Wohnungseigentumsrecht
Große Theaterstraße 7
20354 Hamburg
http://www.breiholdt.de

(Zuletzt bearbeitet am 08.05.09)

Zur Übersicht

Stichwortsuche: Durchsuchen Sie unsere Datenbank nach Stichworten: 


  Zurück    Seitenanfang   Drucken

Weitere Urteile:

Home    Immobilien    Service    Magazin    Hamburg    Inserieren    Newsletter    Impressum    E-Mail


© 1999-2010. Andreas Berger Immobilien & Vermögensverwaltungen, IVD-Makler
Stresemannstrasse 52 · 22769 Hamburg · Telefon (040) 4304300 · Telefax (040) 432 86 221

Irrtum, Änderung und Zwischenvermittlung vorbehalten.

Ausgeführt in: 0.01 Sek.


Wir unterstützen die Arbeit von Retriever und Freunde e.V. - Helfen Sie mit! Wir unterstützen der Hamburger Tafel - Helfen Sie mit!