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Mietrecht
Nebenkostenabrechnung - Einsicht in die Belege
1. Liegt der Sitz des Vermieters weit entfernt vom Ort der Mietwohnung (hier: über 400 Kilometer), ist der Anspruch des Mieters auf Einsicht in die Betriebskostenabrechnung am Ort des Mietobjektes zu erfüllen.
2. Auf die Übersendung von Fotokopien, gleich ob mit oder ohne Kostentragungspflicht, muss sich der Mieter nicht verweisen lassen.
LG Freiburg, Urteil 24.03.2011 - Aktenzeichen: 3 S 348/10-IMR 2011, S.182 |