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Mietrecht
Minderung bei periodisch auftretenden Mängeln
Wirkt sich bei einem Gewerberaummietvertrag ein Mangel nur periodisch erheblich auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache aus, ist der Mietzins auch nur in diesem Zeitraum kraft Gesetzes herabgesetzt.
BGH, Urtei/15.12.2010 Aktenzeichen: XII ZR 32/09 MietRB 2011, S.105 |