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Mietrecht

Minderung bei periodisch auftretenden Mängeln

Wirkt sich bei einem Gewerberaummietvertrag ein Mangel nur periodisch erheblich auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache aus, ist der Mietzins auch nur in diesem Zeitraum kraft Gesetzes herabgesetzt.


BGH, Urtei/15.12.2010
Aktenzeichen: XII ZR 32/09
MietRB 2011, S.105

(Zuletzt bearbeitet am 18.06.11)

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