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Tagesordnung für die Versammlung

Ein Eigentümerbeschluß ist grundsätzlich nicht deshalb ungültig, weil die Versammlungsniederschrift lediglich festhält, daß die Anzahl der Für- und Gegenstimmen anzugeben. Der Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Aufnahme von Punkten in die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung ist gegen den Verwalter gerichtlich geltend zu machen.

BayObLG, Beschluß vom 12.07.2001, Aktenzeichen: 2 Z BR 139/00.

(Zuletzt bearbeitet am 26.02.03)

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