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Mietrecht
Einbau neuer Fenster
Der Einbau von isolierverglasten Fenstern in einer Altbauwohnung als solcher rechtfertigt keine Mieterhöhung nach § 3 Miethöhegesetz. Dieses gilt insbesondere dann, wenn das Gebäude dadurch lediglich in den allgemeinen üblichen Zustand versetzt wird, d.h. in den Zustand, der bei der überwiegenden Mehrzahl von Mieträmen - mindestens 2/3 - in Gebäuden gleichen Alters innerhalb der region angetroffen wird. Isolierverglaste Fenster in Wohnungen sind heute zumeist ortsüblich. Eine Mieterhöhung kommt allerdings dann in Betracht, wenn Heizenergie eingespart wird.
Landgericht Hamburg, Beschluß vom 13.02.2001, Aktenzeichen: 307 S 178/00. |